Weihnachtskarte des Tages |
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Bester Web-Shop laut S-IHK: |
Im November 2007 wählte eine unabhängige Jury der S-IHK zu Hagen unter 164 eingereichten Websites die besten aus. Der Weihnachtskarten-Shop wurde in der Kategorie "Bester Web-Shop" zum Gewinner gewählt. |
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Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen
Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn,
der Auftragnehmer hätte ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn durch den Auftragnehmer in Kenntnis
entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferungen
vorbehaltlos ausgeführt werden.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber
und dem Auftragnehmer zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also gegenüber
natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen
Personengesellschaften, die bei Abschluß des Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für
alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
II. Angebote und Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise
gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe
zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Alle Angebote sind freibleibend. Die Preise des Auftragnehmers
gelten ab Werk, jedoch ausschließlich Verpackung,
Fracht, Überführung, Porto, Versicherung, Zölle
und der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes
Angebot. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Angebot
innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
anzunehmen oder dem Auftraggeber innerhalb dieser Frist
den bestellten Liefergegenstand zuzusenden.
3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung
des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten
Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen
von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger
Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine
Preise nach Ablauf von 6 Wochen seit dem Vertragsabschluß
entsprechend zu erhöhen. Wenn nach Abschluß
des Vertrages Erhöhungen der Preisfaktoren, insbesondere
aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen,
eintreten. Diese werden dem Auftraggeber auf Verlangen
nachgewiesen.
5. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Muster und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst worden sind,
werden gesondert berechnet.
III. Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. der Mehrwertsteuer)
ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag
der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschulden,
Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nicht angenommen.
Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die
Kosten der Einziehung trägt der Auftraggeber.
2. Soweit keine entgegenstehenden Zahlungsziele vereinbart
wurden, tritt Verzug 14 Tage nach Rechnungsstellung ein.
Verzugszinsen werden mit 8 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB p.a. berechnet.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch
nicht ausgeschlossen.
3. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer
Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder
Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt
werden.
4. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte
stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtkräftig festgestellt, unbestritten oder von
dem Auftragnehmer anerkannt sind. Der Besteller ist zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts darüber
hinaus nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht
wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht
dem Auftraggeber nicht zu.
5. Werden dem Auftragnehmer nach Auftragsannahme Tatsachen
bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers aufkommen lassen, so ist er berechtigt,
vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung
zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag
zurückzutreten. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug
gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung
insbesondere eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunfttei oder eines
mit dem Auftraggeber in Geschäftsverbindung stehenden
Unternehmens. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden
die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht
auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung
fällig.
6. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten
Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen
Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gem.
§ 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung
aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
zu.
IV. Lieferzeit
und Lieferverzug
1. Liefertermine sind
nur bindend, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich
bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen,
bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin
der Schriftform.
2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen
Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers,
insbesondere also nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber
zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben
sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3. Lieferfristen und –termine sind eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk
oder das Ausflieferungslager verlassen hat oder die Versandtbereitschaft
mitge-teilt ist. Dies gilt nicht, wenn vertraglich eine
Abnahme bedungen ist.
4. Bei Fristen und Lieferterminen, die in der Auftragsbestätigung
nicht ausdrücklich als „fix“ bezeichnet
sind, kann der Auftraggeber nach Überschreitung eine
angemessenen Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzen.
Erst mit Ablauf dieser Nachfrist kann der Auftragnehmer
in Verzug geraten.
5. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt
vorbehalten.
6. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unver-schuldeter Umstände,
z. B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche
Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., verlängert
sich, wenn der Auftragnehmer hierdurch an einer rechtzeitigen
Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert ist, die
Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei
Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Umstände
werden von dem Auftragnehmer in wichtigen Fällen
dem Auftraggeber baldmöglichst mitgeteilt. Wird durch
die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung
unmöglich oder unzumutbar, ist der Auftragnehmer
von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich
die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung
frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche
herleiten. Soweit der Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung
frei wird, gewährt er etwa erbrachte Vorleistungen
des Auftraggebers zurück.
7. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen
in Verzug, ist der Auftraggeber – sofern er glaubhaft
macht, daß ihm hieraus ein Schaden entstanden ist
– berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug
eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe
von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als
10 % des Lieferwertes zu verlangen. Weitere Schadenersatz-
und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers
wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
soweit der Lieferverzug auf der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht sowie soweit in Fällen des
Vorsatzes, oder der groben Fahrlässigkeit bzw. für
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.
8. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Auftraggebers
bleibt unberührt, setzt aber voraus, daß der
Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers
innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob
er nach Fristablauf wegen Verzögerung der Lieferung
vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt
der Leistung bzw. Aufwendungsersatz verlangt oder auf
der Lieferung besteht.
V. Lieferung, Gefahrübergang und Versand
1. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
2. Mit der Übergabe an den Spediteur der Frachtführer,
spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder
des Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf den Besteller
über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart ist. Der Versand erfolgt im Auftrag des Auftraggebers.
3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr
vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Auftraggeber
über. Jedoch ist der Auftraggeber verpflichtet, auf
Wunsch und Kosten des Auftraggebers die Versicherungen
zu bewirken, die dieser verlangt.
4. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Sendung auf seine
Kosten durch den Auftragnehmer gegen Diebstahl, Bruch,
Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen sonstige
versicherbare Risiken versichert.
VI.
Eigentumsvorbehalt
1. Der Auftragnehmer
behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen
bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Auftraggeber vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
der Auftragnehmer berechtigt, die Liefergegenstände
zurückzunehmen. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung
des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt
durch den Auftragnehmer. In diesen Handlungen oder der
Pfändung des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt
vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer hätte
dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach
Rücknahme des Liefergegenstandes ist der Auftragnehmer
zu dessen Verwertung befugt. Der Erlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Auftraggebers, abzüglich angemessener
Verwertungskosten, anzurechnen.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
ist der Auftragnehmer unverzüglich durch den Auftraggeber
schriftlich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem.
§ 771 ZPO erhoben werden kann.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Liefergegenstände
im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern;
er tritt dem Auftragnehmer jedoch bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich
Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig
davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen
bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Beträgen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Entfällt die Verpflichtung zur Nichteinziehung,
so kann der Auftragnehmer verlangen, daß der Auftraggeber
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung
mitteilt.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt;
die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem
Auftragnehmer.
VII. Rückgaberecht
des Auftraggebers
Im Verhältnis zu Verbrauchern im Sinne des §
13 BGB gilt:
Sie können die erhaltene Ware ohne Angaben von Gründen
innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware
zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit
Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger
Ware (z. B. bei sperrigen Gütern), können Sie
die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in
Textform also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall
erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen
hat zu erfolgen an:
Weihnachtskarten-Shop.com
Inh. Thorsten Ohm
Westfalendamm 98
44141 Dortmund
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann
Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren
Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, in dem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt.
Dieses Widerruf- und Rückgaberecht besteht nicht
bei Verträgen zur Lieferung von solchen Waren, die
nach den Spezifikationen des Kunden angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
der Kunden zugeschnitten sind, bei Verträgen zur
Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von
Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
Kunden entsiegelt wurden sowie bei Verträgen zur
Lieferung von Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten
(§ 312d Absatz 4 BGB).
Gegenüber sonstigen Kunden, die nicht Verbraucher
im Sinne des § 13 BGB sind, gilt:
Der Auftraggeber hat das Recht, die gelieferte Ware innerhalb
von 14 Tagen ohne Begründung an den Auftragnehmer
zurückzusenden. Entscheidend für die Einhaltung
der Frist ist der Tag des Eingangs bei dem Auftragnehmer.
Individuell erstellte Formulare oder Formulare mit Praxiseindruck
sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Es wird nur original
verpackte und vollständige, nicht angebrochene Ware
zurückgenommen. Die Rücksendung der Ware erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
VIII. Beanstandungen
und Mängel
1. Der Auftraggeber
hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren
sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse
in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler
geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber
über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die
erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden
Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden
konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen
des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Der jeweilige Inhalt der gelieferten Formulare ist
durch den Auftraggeber auf Richtigkeit zu prüfen.
Für den Inhalt der Formulare und ihre Geeignetheit
haftet der Auftragnehmer nicht. Formulare mit rechtsgestaltenden
Erklärungen von Patienten, Klienten, Mandanten, Kunden
sind lediglich Formulierungsvorschläge und haben
eine Mängelhaftung des Auftragnehmers nicht zur Folge.
3. Der Auftraggeber hat seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachzukommen. Mängel sind insoweit innerhalb von
8 Arbeitsta-gen nach Eingang des Liefergegenstandes am
Bestimmungsort oder, wenn diese bei einer ordnungsgemäßen
Untersuchung nicht erkennbar waren, innerhalb von 8 Arbeitstagen
nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.
4. Soweit die Leistung des Auftragnehmers einen Mangel
aufweist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs
vorlag, hat der Auftraggeber nach Wahl des Auftragnehmers
Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Nachlieferung. Die hierzu notwendigen Aufwendungen trägt
der Auftragnehmer nur, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen,
daß ein Liefergegenstand nachträglich an einen
anderen Ort als dem Sitz des Auftragnehmers verbracht
wurde, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen
Gebrauch. Ersetzte Waren werden Eigentum des Auftragnehmers
und sind an ihn zurückzugeben.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der
Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt – unbeschadet
etwaiger Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
gem. diesen Geschäfts-bedinungen – die Vergütung
zu mindern oder – sofern die Pflichtverletzung des
Auftragnehmers erheblich ist – vom Vertrag zurückzutreten.
6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen
nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung, es sei denn,
daß die Teillieferung für den Auftraggeber
ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in einem
Druckverfahren können geringfügige Abweichungen
vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt
für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten
Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet
wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papier-sonderanfertigung
und bei 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20
%, unter 2000 kg auf 15 %.
7. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten.
Dies gilt nicht soweit diese auf einem dem Auftragnehmer
zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen oder
sobald gem. gesetzlicher Vorschriften zwingend längere
Fristen vorgeschrieben sind. Für Ersatzstücke
bzw. Nachbesserung haftet der Auftragnehmer bis zum Ablauf
der für den ursprünglichen Liefergegenstand
geltenden Verjährungsfrist.
8. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des
Auftraggebers nur dann in einem Umfang zurückgehalten
werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den
aufgetretenen Mängeln stehen, wenn die Ansprüche
des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Erfolgt die Mängelrüge zu
unrecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die ihm entstandenen
Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.
XI. Schadenersatz-
und Aufwendungsersatzansprüche
1. Der Auftragnehmer
haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Auftraggeber Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche
(nachstehend: Schadenersatzansprüche) gel-tend macht,
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Weiter haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wenn er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt hat, sowie in Fällen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit
Garantien übernommen worden sind.
2. Der Schadenersatz für die Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegen und soweit nicht für
die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder aus übernommenen Garantien gehaftet wird. Insofern
verjähren diese Schadenersatzansprüche in 12
Monaten.
3. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung –
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs – ausgeschlossen. Insoweit haftet der
Auftragnehmer insbesondere nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind,
wie z. B. entgan-gener Gewinn und sonstige Vermögensschäden
des Bestellers.
4. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes
bleiben unberührt.
5. Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind
beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches
dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.
6. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
X. Verfahren, Versicherung
1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere
der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb-
und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung
und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin
hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür
keine Haftung.
2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden,
soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich und mit der
gebührenden Sorgfalt behandelt. Für Beschädigungen
haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände
versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung
selbst zu besorgen.
XI. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende
Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens
3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
XII. Eigentum, Urheberrecht
1. Die vom Auftragnehmer
zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten
Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees,
Lithographien, Druckplatten und Stehsätze, bleiben,
auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des
Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung
seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter,
verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen.
3. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Drucksachen
und Formularen verbleiben bei dem Auftraggeber (Thorsten Ohm).
Formulare und Drucksachen dürfen - auch zum eigenen
Gebrauch durch den Kunden - nicht vervielfältigt,
nachgedruckt oder nachgeahmt werden. Verstöße
verpflichten den Auftraggeber (Kunden) zu Unterlassung
und Schadenersatz.
XIII. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit
Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine
Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung
nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes
Interesse hat.
XII.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort
für die Lieferung ist das Herstellerwerk bzw. das
Auslieferungslager des Auftragnehmers. Erfüllungsort
für die Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
2. Gerichtsstand ist Lüdenscheid. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam
sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit
des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. Die
weggefallene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen,
die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten
kommt.
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Westfalendamm 98
44141 Dortmund
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